EU Urheberrechtsreform

EU Urheberrechtsreform

25. Januar 2019Tags: Keine Kommentare Simon Krüger

In den vergangenen Monaten versammelte sich die Europäische Kommission, um über das Gesetzespaket der EU Urheberrechtsreform zu diskutieren und abzustimmen.

Enthalten war auch eine neue Direktive für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Aber worum genau handelt es sich bei den einzelnen Gesetzesänderungen im Detail? Und welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen für Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet?

Hier möchten wir den Focus auf Artikel 11 und 13 dieser Direktive legen.

Was besagen die Artikel 11 und 13?

Artikel 11 beschreibt ein sogenanntes Leistungsschutzgesetz. Dieses besagt, dass Inhalte bestimmter Informationsanbieter einem konkretisierten Presserecht unterliegen. Dieses würde zwangsweise ein gebührenpflichtiges Lizenzsystem einführen. Durch ein solches System könnte bereits das Zitieren von Texten als Urheberrechtsverstoß gewertet werden. Der Meinungsaustausch oder tiefergehende Debatten über das Internet wären damit fast unmöglich.

Artikel 13 verlangt, dass alle Inhalte vor dem Hochladen in das Internet urheberrechtlich überprüft werden müssen. Die freie Meinungsäußerung wäre damit erheblich eingeschränkt, da Meinungen schon vor der eigentlichen Veröffentlichung gelöscht werden können. Auch würde die Evaluierung von Inhalten durch Algorithmen getätigt, die von einigen wenigen erstellt und überwacht werden. Durch die Kontrolle der Wenigen kann man somit auch nicht direkt ausschließen, dass unliebsame Meinungen bereits im Vorfeld aussortiert werden.

Was ist alles gefährdet?

Einen der größten Effekte haben die Gesetzesentwürfe auf die Meinungsfreiheit und das Teilen von Informationen über das Internet. Plattformen wie Reddit oder Twitter werden massive Probleme bekommen. Diese Plattformen geben Leuten die Möglichkeit aktuelle Neuigkeiten über eine zentrale Stelle teilen, kommentieren und diskutieren zu können. Öffentliche Informationsquellen wie Wikipedia oder Github würden nicht mehr zulässig sein, es sei denn, mit erheblichen Mehrkosten durch Lizensierung. Auch Lern- und Bildungsplattformen würden zu großen Teilen mit dem neuen Gesetzt zensiert werden.

Einige Beispiele von Aktivitäten, die durch Artikel 13 extrem eingeschränkt oder nicht mehr möglich wären sind: Verlinken von Informationen, Blogging, Diskussionen, Livestreams, Remix von Musik, Parodien, Memes und der Austausch von Code.

Was kann man tun?

Der erste Schritt ist, sich ausgiebig über das Thema zu Informieren. Hierzu sind Seiten, wie https://www.saveyourinternet.eu oder https://www.savetheinternet.info zu empfehlen. Es ist wichtig eine eigene Meinung diesbezüglich zu haben und sich der Auswirkungen bewusst zu sein. Auch ein kleiner Beitrag, wie das Unterschreiben der Onlinepetition auf https://www.change.org, macht einen Unterschied.

 

 

Quellen:

https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter

https://netzpolitik.org/2018/folgenschwere-entscheidung-eu-parlament-entscheidet-ueber-reform-des-urheberrechts/

http://safetheinternet.info/

https://juliareda.eu/en/

https://www.saveyourinternet.eu/

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-directive-european-parliament-and-council-copyright-digital-single-market

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